Leider sind auch wir gezwungen die NOTBREMSE zu ziehen.
Ab 01. April ist der Zugang zu unseren Räumlichkeiten nur nach einem Alkoholtest möglich:
Als “NEGATIV” gilt jemand, der 0,5 Liter Wodka trinkt und dabei zumindest noch gerade sitzen kann.
Kinder unter 7 sind von der Testpflicht ausgenommen.
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