Was Deine Rechtsschutz enthalten sollte – 5 Punkte!
Punkt 5: Telefonische Anwaltsberatung
Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen einem pers. Gespräch und einem Telefonat mit einem Anwalt?
Richtig: Das Telefonat ist kostenfrei. Denn Deine Rechtsschutzversicherung zahlt Dir faktisch eine Flatrate für telefonische Gespräche mit Rechtsexperten zum Deinem jeweiligen Themenfeld.
Eine Menge Zeit, Lange Wege und die Selbstbeteilung ersparst Du Dir dabei und bekommst Rat auch wenn der Rechtsschutzfall noch nicht eingetreten ist. Denn das ist normalerweise die Voraussetzung, um den Anwalt bezahlt zu bekommen.
Punkt 4: Verzicht auf die Selbstbeteiligung nach der Erstberatung
Reicht die telefonische Anwaltsberatung nicht aus, kannst Du natürlich auch persönlich mit Deinem Anwalt sprechen. Das Ergebnis dieser Beratung kann jedoch sein, dass es sich nicht lohnt, die Angelegenheit weiter zu verfolgen.
So sollte Deine Rechtsschutzversicherung Deinem Anwalt die Gebühr für die Erstberatung erstatten, ohne Dich mit der Selbstbeteiligung zu belasten.
Punkt 3: Hilfe bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung, sowie des Testamentes
Welche Bedeutung diese Dokumente haben, erklären wir in einem separaten Video, jedoch sind diese im Fall der Fälle sehr wichtig.
Die rechtssichere Erstellung dieser verschlingt locker mehrere Hundert Euro, sodass diese Leistung in Deiner Rechtsschutz mit enthalten sein sollte und zwar ohne Selbstbeteilung.
Punkt 2: Mediation (=Streitschlichter)
Der Rechtsweg ist zeitaufwändig und häufig kannst Du, sogar wenn Du den Fall gewinnst, Deinem Nachbarn oder Deinem Chef dann nicht mehr in die Augen schauen.
Der Mediator ist ein neutraler Streitschlichter, der versucht eine gemeinsame Lösung im Streit zu finden. Das ist günstiger, schneller und bewahrt die Chance auf Freiden.
Punkt 1: Spezialstrafrechtsschutz
Stell dir vor, du bist Linienrichter und meinst Affenlaute von der Tribüne zu hören.
Das Spiel wird wegen des Verdachtes auf rassistische Beleidigung abgebrochen.
Die Affenlaute konnten nicht bewiesen werden und der Anwalt des Heimvereins stellt eine Anzeige gegen dich wegen des “Anfangsverdachtes auf Vortäuschen einer Straftat” (§ 145d St)
Unrealistisch?: Doch, jetzt aktuell passiert im Spiel der 3. Liga beim MSV Duisburg gegen den VFL Osnabrück am 19. Dezember 2021.
Und das ist der Vorwurf einer Straftat, was normalerweise eine Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt.
Aber auch (unberechtigte) Vorwürfe in den Bereichen Sexualität oder Steuerhinterziehung kann dich nur ein Fachanwalt retten, der von der Spezialstrafrechtsschutz deiner Versicherung bezahlt wird.