KfZ – PKW

Autoversicherung (KfZ – PKW)

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Für jeden der passende Schutz

Das Auto ist „Des Deutschen liebstes Kind“ – so lautet ein weit verbreiteter Mythos. Sollte dies auch auf Dich zutreffen, dann sollte Deine Autoversicherung folgende Highlights enthalten:

  • Freie Werkstattwahl: Im Schadenfall (Teil- oder Vollkasko) hast Du die freie Wahl, welche Werkstatt Deinen Schaden reparieren soll. Trotzdem kannst Du die Reparatur auch der Partnerwerkstatt des Versicherers überlassen. Denn dann kümmert sich die Versicherung um die Abholung Deines Fahrzeugs. Dein Auto wird repariert, frisch gereinigt und zu Dir zurückgebracht. In der Zwischenzeit bleibst Du mit einem Ersatzfahrzeug mobil.
  • Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit: Grob-fahrlässiges Verhalten sollte keine Auswirkung auf die Regulierung haben.
  • Tierbiss-/Marderbissschäden inkl. Folgeschäden: Nagt ein Tier Kabel Deines Autos an, dann sollte dies von Deiner Teilkasko bezahlt werden. Sollten dadurch Folgeschäden, z.B. am Motor entstehen, sollte dies ebenfalls mitversichert sein.

  • Erweiterte Wildschadenklausel: Deine KfZ – Versicherung sollte keinen Unterschied machen, mit welchem Tier Du einen Unfall hast (Schaf, Reh, Wildschwein).
  • Verzicht auf Selbstbehalt bei Steinschlagreparatur: Die Reparatur eines Steinschlages in Deiner Frontscheibe sollte ohne Selbstbeteiligung erfolgen.

Die besonderen Leistungen der Autoversicherung

Begleitetes Fahren

Junge Leute im Alter von 17 können mitversichert werden und das ohne Mehrbeitrag. Nach der Begleitphase, zahlt man nach bestimmten Voraussetzungen einen geringeren Beitrag, wenn ein eigenes Fahrzeug mit dem jungen Fahrer als Versicherungsnehmer versichert wird.

Einschluss weiterer Fahrer

Viele Versicherer bieten einen kostenfreien Einschluss weiterer Fahrer bis zu 4 Wochen im Jahr an. Das solltest Du Deiner KfZ Versicherung rechtzeitig mitteilen.

Folgeschäden

Durch einen Tierbiss (Marder, Ratte etc.) wurde ein Kabel geschädigt, der Motor kann nicht gestartet werden.

In solchen Fällen ist es besonders gut, wenn in Deiner Teilkasko Folgeschäden mitversichert sind. Der Betrag der Versicherer kann variieren, aber die Beitragsumme ist meist gering. Die Schadersatzsumme sollte idealerweise unbegrenzt sein.

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit

Du hast einen Zebrastreifen übersehen? Oder bist trotz roter Ampel losgefahren und hast dadurch einen Unfall verursacht? Je nach Versicherungsgesellschaft wird auch bei grob-fahrlässigem Verhalten geleistet.

eVB-Nummer für die Zulassung von Fahrzeugen

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) benötigst Du, um ein Fahrzeug zuzulassen, diese ist 6 Monate lang gültig.

Sie dient als vorläufige Deckung und Nachweis dafür, dass Dein Auto Kfz-haftpflichtversichert ist. Innerhalb von 6 Wochen nach der Anmeldung Deines Autos (variiert je nach Versicherer) beim Straßenverkehrsamt, solltest Du beim Versicherungsmakler Deines Vertrauens einen Antrag auf Kfz-Versicherung gestellt haben.

Die eVB-Nummer kann grundsätzlich nur im Gespräch (telefonisch, per WhatsApp oder persönlich) vergeben werden, da wir dabei Angaben aus Deinem Fahrzeugschein, von Deiner Vorversicherung (sofern vorhanden) und Deine persönlichen Daten benötigen.

Vorher berechnen wir Dir mit Deinen Daten ein passendes Angebot , der Versicherer mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis teilen wir Dir mit und geben Dir die eVB-Nummer dieser Versicherungsgesellschaft, mit der Du später die Kfz-Versicherung abschließt.

Übrigens: Die eVB ersetzt schon seit 2008 die Doppelkarte.

Kfz-Versicherung ohne Führerschein

Jeder kann eine Kfz-Versicherung abschließen auch Unternehmen, Minderjährige (Einverständniserklärung der Eltern) die noch keinen Führerschein haben. Man unterscheidet zwischen Versicherungsnehmer, Fahrzeughalter und Fahrer. Der Fahrer muss einen Führerschein besitzen und der Versicherungsnehmer kann auch so ohne Führerschein eine Autoversicherung abschließen.

Denkbar sind z. B. diese Situationen:

  • Du hast ein Auto gekauft und versichert und das bevor Du die Führerscheinprüfung bestanden hast.

  • Dein Ehepartner ohne Führerschein schließt für Dich eine Kfz-Versicherung ab und bezahlt die Beiträge.

Kfz-Versicherung steuerlich absetzen

Ja, Die Kfz-Haftpflicht- und die Kaskoversicherung zählen unter bestimmten Voraussetzungen als berufsbedingten Versicherungen. Diese können steuerlich abgesetzt werden.

Achtung: Die Regelungen für Angestellte und Selbständige sind unterschiedlich

Welche Leistungen sollten in der Autoversicherung enthalten sein?

Kfz-Haftpflicht

  • 100 Mio. € Versicherungssumme

  • Davon max. 15 Mio. € je geschädigte Person

  • Kfz-Umweltschadenhaftpflicht

Teilkasko

(Brand, Sturm, Einbruch, Diebstahl, Überschwemmung, Hagel, Glasbruch sind Standard)

  • Elementarschutz z. B. inkl. Schnee- und Dachlawinen

  • Unfälle mit Tieren aller Art

  • Schäden und Folgeschäden durch Tierbiss

  • Kurzschluss und Folgeschäden

  • Verzicht auf Abzug neu für alt

  • Fahrzeugzubehör unbegrenzt

  • Glasbruch mit erweiterten Leistungen

    • Vignettenersatz

    • Leuchtmittelersatz

    • Innenraumreinigung

  • Betriebsmittel ohne Treibstoff

  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit

  • Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge min. 12 Monate

Vollkasko

  • Begleichung der Reparaturrechnung bei selbstverschuldeten Unfällen

  • Übernahme von Vandalismus Schäden

Nach Deinem individuellen Bedarf kannst Du Dich mit zusätzlichen Bausteinen absichern.

Welche Faktoren beeinflussen den Preis Deiner Kfz-Versicherung?

Die Kosten einer Kfz-Versicherung setzen sich aus vielen unterschiedlichen Faktoren zusammen. Einige beeinflusst Du als Autofahrer davon und andere nicht.

Beispiele:

Kaskowahl: Teil- oder Vollkasko? Oder nur Kfz-Haftpflicht?

SF-Klasse: Die sogenannte Schadensfreiheitsklasse gibt an, wie viele Jahre Du bereits unfallfrei gefahren bist. Je höher Deine SF-Klasse, desto niedriger ist Dein Beitrag.

Fahrer: Relevant sind der Fahrerkreis und das Alter der Fahrer.

Typklasse: In der Kfz-Haftpflicht, Voll- und Teilkasko richten sich die Beiträge für Pkw, Mietwagen und Taxen nach Typklassen. Die einzelnen Fahrzeugmodelle werden in unterschiedliche Typklassen eingestuft. Das geschieht entsprechend der Anzahl und der Höhe der Schäden. Ein unabhängiger Treuhänder stellt fest, wie sich das Schadensverhalten der einzelnen Fahrzeugmodelle jährlich verändert.

Regionalklasse: Diese betreffen die Kfz-Haftpflicht, Voll- und Teilkasko und richten sich nach Anzahl und Höhe der Schäden in den einzelnen Regionen. Jährlich ermittelt ein unabhängiger Treuhänder Veränderungen. Grundlage sind die Schadensdaten aller in Deutschland zugelassenen Pkw.

Selbstbeteiligung bei der Kasko: Im Fall eines Schadens zahlst Du einen Teil der Rechnung selbst, und zwar in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der Beitrag für Deine Autoversicherung.

Fahrleistung: Je höher die Kilometer zahl die Du Jährlich fährst, desto höher Dein Beitrag. Wichtig: Versuche möglichst genau Deine Fahrleistung zu schätzen. Denn wenn Du es überschreitest, steigen Deine Beiträge nachträglich.

Schutzbrief: Wenn Du KEIN Mitglied beim ADAC bist, dann sorgt der Schutzbrief dafür, dass Du im Falle einer Panne oder eines Unfalls abgeschleppt wirst und/oder übernachten kannst, wenn Du weit weg vom Zuhause bist.

Rabattschutz: Mit diesem Zusatz in der KfZ – Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung bleibt Deine Schadenfreiheitsklasse (SFR) bei einem Unfall im Jahr nicht betroffen.

Wo kannst du die Autoversicherung abschließen?

Du kannst mit uns einen Termin vereinbaren.

Telefonisch, per Video oder persönlich in unserem Büro können wir Dir durch einen unabhängigen KfZ – Versicherungsvergleich das passende Angebot finden.

Du hast keine Zeit Dein Auto selbst zuzulassen?

Nutze unseren Zulassungsservice. Bringe diese UNTERLAGEN mit und kannst Du nach wenigen Tagen Deine Nummernschilder und die fertigen Papiere bei uns im Büro abholen.

Achtung: Zurzeit nur im Raum Rhein-Sieg-Kreis (SU) möglich.

Kfz-Versicherung wechseln – wann und wie?

Wenn Du zu einer neuen Autoversicherung wechseln möchtest, solltest Du spätestens einen Monat vor den Ablauf Deiner Kfz-Versicherung gekündigt haben. Die Kfz-Versicherung erneuert sich meistens am 1 Januar.

Willst Du nur Dein Fahrzeug wechseln, ist dieser Termin für Dich nicht wichtig. Du kannst mit der Anmeldung Deines neuen Autos zu einer anderen Gesellschaft wechseln. Eine genaue Anleitung bekommst Du bei diesem INSTAGRAM Post.

Kfz-Versicherung kündigen

Die Kündigungsfrist Deiner Kfz-Versicherung beträgt einen Monat.

Kündigen kannst Du die Autoversicherung z. B. immer zum vereinbarten Ablauf. Das bedeutet: Wenn Du zum 1.1. kündigen möchtest, muss Deine Kündigung dem Versicherer bis zum 30.11. vorliegen.

Und was ist, wenn was passiert?

Für den Fall der Fälle solltest Du Notfallkarten in Dein Handschuhfach legen. Somit hast Du im Falle eines Unfalls die Schadenhotline, die den Abschleppservice organisieren kann oder die Handynummer Deines Versicherungsmaklers schnell zur Hand.

Hilfsweise haben wir in einem INSTAGRAM Post eine Verhaltensanleitung im Schadenfall erstellt.

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